Schülerbeförderung an Förderschulen

Der Oberbergische Kreis unterhält als Schulträger einen Schülerspezialverkehr, durch den die schultägliche Beförderung aller Schüler/innen zu seinen Förderschulen sichergestellt ist und trägt die damit verbundenen Kosten. Die Beförderungspflicht obliegt nach der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) aber weiterhin den Eltern/Erziehungsberechtigten.

  • Ihr Kind muss 5 Minuten vor dem abgesprochenen Abholtermin fertig angezogen an der vereinbarten Haltestelle stehen. Es ist nicht die Aufgabe des Fahrpersonals und der Begleitpersonen, Ihr Kind in der Wohnung oder an der Haustüre abzuholen.
  • Weisen Sie Ihr Kind an, sich im Fahrzeug angemessen zu verhalten und den Anweisungen des Fahrpersonals bzw. der Begleitpersonen zu folgen. Bitte vermitteln Sie Ihrem Kind, dass die Fahrzeuge, insbesondere die Sitze und Gurte, sorgfältig zu behandeln sind. Sollte sich Ihr Kind im Fahrzeug unangemessen verhalten, so kann es - schon im Interesse der Sicherheit der anderen Schüler/innen - vom Schülerspezialverkehr ausgeschlossen werden.
  • Ihr Kind muss angeschnallt sein.
  • Achten Sie mit darauf, dass das strikte Rauchverbot bei Fahrpersonal, Begleitpersonal und Schülern/innen eingehalten wird.
  • Sollte Ihr Kind krank sein oder sich Verspätungen ergeben, informieren Sie bitte frühzeitig das Beförderungsunternehmen.
  • Sorgen Sie bitte dafür, dass Ihr Kind nach der Schule pünktlich in Empfang genommen wird. Wenn Sie einmal nicht zu Hause sein können, benennen Sie bitte eine Ausweichadresse, die in unmittelbarer Nähe Ihrer Wohnung / der Haltestelle ist.
  • Wenn Sie wissen, dass Sie umziehen und/oder sich Ihre Telefonnummer ändert, sagen Sie bitte so früh wie möglich, spätestens jedoch 3 Wochen vor diesem Termin, im Schulsekretariat Bescheid.

Sofern Sie weitere Fragen haben oder bei der Beförderung Ihres Kindes ein besonderes Problem sehen, wenden Sie sich an Ihr Schulsekretariat.