AO-SF Verfahren

Bevor eine sonderpädagogische Unterstützung eingerichtet werden kann, muss in einem sogenannten AO-SF-Verfahren überprüft werden, ob ein sonderpädagogischer Unter-stützungsbedarf vorhanden ist. Die Eltern beantragen diese Verfahren bei der Grund-schule vor Ort.

Weitere Informationen können Sie bei den zuständigen Sachbearbeitern und pädagogischen Fachberatern einholen.

Sachbearbeitung AO-SF Grundschulen/Hauptschulen

Herr Müller
02261 88-4023
manuel.mueller@obk.de
Montags bis Freitags von 09:00-16:00 Uhr
 

Pädagogische Fachberatung AO-SF

Herr Regh
02261 88-4034
bernd.regh@obk.de
Montags bis Freitags von 09:00-12:00 Uhr

Frau Kürten
02261 88-4036
elisabeth.kuerten@obk.de
Donnerstags von 09:00-12:00 Uhr

Frau Wilms
02261 88-4036
heike.wilms@obk.de
Mittwochs von 09:00-12:00 Uhr

Frau Kleinen-Carolus
02261 88-4036
gabi.kleinen-carolus@obk.de
 

SachbearbeiterAO-SF Gesamtschulen,Realschulen, Gymnasein, Berufskollegs
bei der Bezirksregierung Köln

Frau Kujbida
0221 147-2698
doris.kujbida@brk.nrw.de

Frau Delhoungne
0221 147-3623
christa.delhoungne@brk.nrw.de