Schulaufsicht
Die Untere staatliche Schulaufsichtsbehörde (Schulamt für den Oberbergischen Kreis) ist zuständig für
- Grundschulen,
- Hauptschulen und
- Förderschulen.
Im Rahmen der Schulaufsicht wird unterschieden zwischen dem schulfachlichen Bereich und dem verwaltungsfachlichen Bereich.
Der schulfachliche Bereich umfasst pädagogische, unterrichtsfachliche, schul- und unterrichtsorganisatorische Angelegenheiten.
Der verwaltungsfachliche Bereich umfasst rechtliche, verwaltungsrechtliche, beamten- und tarifrechtliche sowie haushaltsrechtliche Angelegenheiten.
- Dienstbereiche der einzelnen Schulaufsichtsbezirke
- Schulaufsichtsangelegenheiten - Grundschulen
- Schulaufsichtsangelegenheiten - Hauptschulen
- Schulaufsichtsangelegenheiten - Förderschulen
- Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf
- Sprachstandsfeststellung zwei Jahre vor der Einschulung (Delfin 4)
- Einschulung
- Schulpflicht
- Hausunterricht
- Personalangelegenheiten Lehrerinnen und Lehrer
- Personalrat Grundschule
- Kompetenzteam Oberbergischer Kreis
- Datenschutz in Schulen
- Vorlagen, Anträge, Merkblätter