Schulaufsichtsbehörden

Alle öffentlichen Schulen in NRW stehen unter der Aufsicht des Landes Nordrhein-Westfalen.

In NRW ist die Aufsicht der Schulen in drei Stufen, mit jeweils unterschiedlichen Aufgaben und Zuständigkeiten, organisiert:

  • Das Ministerium als oberste Schulaufsichtsbehörde
  • Die jeweilige Bezirksregierung als obere Schulaufsichtsbehörde
  • Das staatliche Schulamt als untere Schulaufsicht

Gemäß Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen bestehen für die Schulen im Oberbergischen Kreis derzeit folgende Zuständigkeiten:

 

Das Schulministerium NRW

Die oberste Schulaufsichtsbehörde ist das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Das Schulministerium nimmt die Schulaufsicht über das gesamte Schulwesen des Landes wahr und entscheidet über Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung. Es sichert die landeseinheitlichen Grundlagen für die pädagogische und organisatorische Arbeit der Schulen und für ein leistungsfähiges Schulwesen.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.schulministerium.nrw

 

Die Bezirksregierung Köln

Die Bezirksregierung Köln ist die zuständige obere Schulaufsichtsbehörde des Oberbergischen Kreises.

Neben dem Oberbergischen Kreis berät und beaufsichtigt sie schul- und verwaltungsfachlich alle weiteren Schulämter und 20 Studienseminare im Regierungsbezirk Köln. Darüber hinaus betreut sie auch die Personalangelegenheiten der Lehrkräfte an weiterführenden Schulen.

Die Dezernentinnen und Dezernenten der Bezirksregierung beaufsichtigen unmittelbar die Schulen der folgenden Schulformen:

  • Realschulen (Sekundarstufe I): Dezernat 42
  • Gymnasien (Sekundarstufe I und II und gymnasiale Oberstufe an Gesamtschulen): Dezernat 43
  • Sekundarschulen / Gesamtschulen (Sekundarstufe I und II): Dezernat 44
  • Berufskollegs: Dezernat 45

Kontaktdaten und weitere Informationen finden Sie unter: www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/schule-und-bildung

 

Schulamt für den Oberbergischen Kreis

Das staatliche Schulamt für den Oberbergischen Kreis nimmt die Dienst- und Fachaufsicht über die Grundschulen, die Hauptschulen und bestimmte Förderschulen wahr. Sein Sitz ist in Gummersbach.

Weitere Informationen einschließlich der Kontaktdaten finden Sie unter: www.obk.de/cms200/sub/schulamt